Die technische PPWR-Dokumentation (Art. 38 und Anhang VII) ist die Nachweisakte hinter der PPWR-Konformitätserklärung: alles, was beweist, dass die Verpackung die Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 erfüllt. Sie wird für jeden Verpackungstyp erstellt, vor dem Inverkehrbringen, und 5 Jahre aufbewahrt (10 bei wiederverwendbaren Verpackungen). Nachfolgend: die acht Elemente, woher Sie jeden Nachweis nehmen und die Fehler, die wir am häufigsten sehen.
Verwendetes Beispiel: PET-Flasche 500 ml für stilles Wasser, mit HDPE-Verschluss und PP-Etikett - dieselbe Verpackung wie auf der Seite zur PPWR-Konformitätserklärung.
Die Beschreibung wird ein einziges Mal im Datenblatt geschrieben und erscheint identisch in der technischen PPWR-Dokumentation und in der Erklärung, RO + EN.
Die Komponenten werden aus den PPWR-Listen ausgewählt (16 Materialien, 170 Untermaterialien, 60 Komponententypen); wenn der Lieferant keine Daten schickt, schlägt die Analyse aus dem Foto die Komponenten vor, und die Berater validieren sie.
Sie laden den Bericht in beliebiger Sprache hoch; Yvora liest die Werte aus, vergleicht sie mit den PPWR-Schwellenwerten und markiert vor der Validierung „konform”, „fehlt” oder „überschritten”.
Die bei der Bewertung angekreuzten Normen erscheinen automatisch in der technischen PPWR-Dokumentation und unter Punkt 6 der Erklärung - dieselbe Liste in beiden.
Die Berechnungen erfolgen von selbst aus Gewichten und Stückzahlen; das Gesamtgewicht wird bei jeder Änderung einer Komponente neu berechnet.
Alle Berichte sind an die technische Dokumentation des jeweiligen Codes angehängt, ins Rumänische übersetzt, wenn sie in einer anderen Sprache kommen, mit Upload-Historie.
Yvora berechnet die Recyclingfähigkeitsklasse für jede Komponente und für die Verpackung und öffnet die „Vollständige Bewertung”, ein Dokument für den internen Gebrauch mit den Korrekturvorschlägen bis 2030. In der technischen PPWR-Dokumentation bleibt die Beschreibung qualitativ, wie die Verordnung es verlangt.
Das Datenblatt fragt den Leerraum und das Wiederverwendungsregime ab; Yvora überträgt sie in die technische PPWR-Dokumentation und wendet bei wiederverwendbaren Verpackungen automatisch die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren an.
Dieselbe physische Verpackung = ein einziger Typ, unabhängig von Geschmacksrichtung oder Farbnuance. Hundert Produkte können fünfzehn Verpackungstypen bedeuten.
Import aus Excel: Die Vorlage wird vor dem Import geprüft, Zeile für Zeile.
Das technische Datenblatt für jede Komponente, ihre Konformitätserklärung, die Berichte zu Schwermetallen und PFAS, die Zertifikate zum Rezyklatanteil. Lieferanten aus der EU sind verpflichtet, sie Ihnen zu geben.
Die Liste „von den Lieferanten zu bestätigen” wird zu Ihrer Anfrage nach Art. 16, mit der E-Mail-Vorlage des Beraters.
Komponenten, Gewichte, Materialien; dann die Bewertung nach Art. 5, 6, 7, 10 für jeden Typ. Wo ein Bericht fehlt, notieren Sie, was Sie beim Labor bestellen.
Die detaillierte Analyse pro Verpackung erstellt das Datenblatt in einer Minute, wenn der Lieferant schweigt; die Berater validieren es.
Die technische PPWR-Dokumentation für jeden Typ, dann die PPWR-Konformitätserklärung. Archiv 5 / 10 Jahre, mit Versionshistorie. Bei jeder Änderung von Material oder Test erstellen Sie beide neu.
„Alles herunterladen”: Datenblatt, Dokumentation, Erklärung und Bewertung für jeden Code, in einem einzigen ZIP, RO + EN.
Mit Yvora laden Sie sie als eine einzige Datei herunter, 5 oder 10 Jahre archiviert, mit 100 % Rückverfolgbarkeit.
Sie laden sie als eine einzige Datei herunter, 5 oder 10 Jahre archiviert: Datenblatt, technische PPWR-Dokumentation, PPWR-Konformitätserklärung, Versionen und Übermittlungen - wer, wann, was sich geändert hat, an wen sie gesendet wurde.
Nein. Sie wird aufbewahrt und auf Verlangen der Behörden (Art. 39) oder der Partner, die sie anfordern, vorgelegt. Was zirkuliert, ist die PPWR-Konformitätserklärung. In Yvora können Sie die Dokumentation auf Wunsch an Partner senden oder ihnen Zugang zum Portal geben.
Es gibt kein Formular der Kommission. Art. 38 und Anhang VII geben die Liste der Elemente vor; die Form ist Ihre Sache. Wichtig ist, dass jedes Element vorhanden und belegt ist. Die Struktur auf dieser Seite folgt genau Art. 38 und Anhang VII und ist die, die Yvora erzeugt.
Sie schicken ihm die Anfrage schriftlich, mit der Rechtsgrundlage Art. 16 (Lieferanten sind verpflichtet, die für die Konformität erforderlichen Informationen zu geben) und mit Frist. In der Zwischenzeit erstellen Sie das Datenblatt aus dem, was Sie messen und fotografieren können; in Yvora erledigt das die detaillierte Analyse pro Verpackung in einer Minute, und die Berater validieren es. Wenn die Lieferantendaten kommen, bestätigen sie nur noch.
Nicht für jeden Code. Der Nachweis erfolgt pro Material oder Komponente: Der Bericht des Lieferanten für dieses Material deckt alle daraus hergestellten Verpackungen ab. Eigene Analysen lassen Sie durchführen, wenn der Lieferant keine Berichte hat, wenn Sie Material oder Druckfarbe wechseln oder bei Lebensmittelverpackungen aus behandeltem Papier und Karton. Details im PPWR-Leitfaden, Abschnitt „PFAS- und Schwermetallanalysen”.
5 Jahre ab dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars, 10 Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen. Bei einer tatsächlichen Änderung - Material, Gewichte, Komponenten, Prüfergebnisse - wird die Dokumentation aktualisiert und die Erklärung erhält eine neue Version; die alte Version bleibt im Archiv.
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